Wie oft sollten Sie eine Rohr- oder Kanalprüfung durchführen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Doch es ist anzuraten, dass Hausbesitzer regelmäßig eine Rohr- und Kanalprüfung durchführen lassen sollten, um die Dichtheit der Abwasserleitungen zu kontrollieren. Abhängig vom Alter der Rohre steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diese ihrem Zweck nicht mehr gerecht werden können. In Deutschland wurden viele Leitungen noch vor 1960 verlegt. Die Gefahr, dass diese alten unterirdischen Netzwerke durch Wurzeleinwüchse, Muffenversätze o. ä. beschädigt sind, ist enorm hoch.
Bei undichten Rohren kann im schlimmsten Fall Abwasser ins Grundwasser sickern und die Umwelt verseuchen. Neben der Gefahr für die Umwelt kann es aber auch zu höheren Kosten beim Endverbraucher führen, denn das zusätzliche Abwasser muss in den Klärwerken gesäubert werden. Auch für Eigentümer können beschädigte Rohre kostspielige Folgen haben. Die Früherkennung von Schwachstellen kann die Reparaturkosten gering halten. Sollte es zu Schäden durch austretendes Abwasser kommen, können Sie, als Betreiber der Abwasser-Anlage, sogar haftbar gemacht werden. Experten raten daher zu einer regelmäßigen Rohr- oder Kanalprüfung.

Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?

Die Gesetzeslage für Rohr- und Kanalprüfungen ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Je nach Bundesland, Gemeinde und sogar Stadt kommen ganz unterschiedliche Regelungen und Vorschriften zur Anwendung. Sie alle beruhen grob auf der DIN 1986-30 zur Grundstückentwässerung. Sie legt fest, in welchen Zeitintervallen die Leitungen geprüft werden sollen. Allerdings ist eine DIN-Norm weder eine gesetzliche Vorschrift noch eine Richtlinie. Sie ist lediglich eine „technische Empfehlung ohne Rechtsverbindlichkeit“ (BGH, Urteil v. 14.5.1998 – VII ZR 184/97, NJW 1998, 2814). Aus diesem Grunde sollten Sie bezüglich der Fristen und möglichen Vorschriften zur Dichtheitsprüfung direkt Ihre Stadt oder Kommune anschreiben und Informationen einholen. Nur dann erhalten Sie alle notwendigen Informationen und brauchen keine Geldbußen o. ä. wegen Nichthandelns oder Nichtbefolgens der Gesetze befürchten.

Übrigens hängt die Notwendigkeit und Häufigkeit einer Dichtheitsprüfung nicht nur vom Alter Ihrer Leitungen ab sondern auch von der Lage Ihres Grundstückes. Gerade wenn sich Ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet befindet, können kürzere Fristen für Sie bindend sein. Dabei ist ein zeitlicher Abstand von 5- bis 15 Jahre gängig. Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich sogleich bei Ihrer Stadt über gültige Rechtsvorschriften zur Dichtheitsprüfung. Bei weiteren Fragen zum Thema oder als Dienstleister für eine Rohr- und Kanalreinigung steht Ihnen die Hannecke GmbH mit Rat und Tat zur Seite. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt.

 

 

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